Stellungnahme von SPAR zum Streik der Angestellten im Tankstellenshop Heimberg – Keinerlei gesetzliche Vorschriften verletzt!
30. April 2009 | Von Andreas Kube | Kategorie: Dies und Das, Medienarbeit, WirtschaftDer SPAR Tankstellenshop in Heimberg wird durch die Unia widerrechtlich bestreikt und die Zufahrt blockiert. Heute Morgen wurde der Geschäftsleitung mitgeteilt, dass mit einem Warnstreik den Forderungen der Mitarbeitenden Nachdruck verliehen wird.
Die Personalsituation im Tankstellenshop Heimberg war nach der Neueröffnung nicht optimal. Seit der Eröffnung wurden drei zusätzliche Mitarbeitende eingestellt. Zurzeit ist eine weitere zusätzliche offene Stelle (50%) in der regionalen Presse ausgeschrieben. Dass die Mitarbeitenden in den vergangenen Wochen zusätzliche Arbeitsstunden zu leisten hatten, ist auch durch unvorhersehbare längere Krankheitsabwesenheiten/Nichtbetriebsunfall von drei Mitarbeitenden verursacht worden. Hier hat SPAR zu wenig rasch reagiert. Diese Kritik der Mitarbeitenden anerkennen wir, gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass wir hier bereits aktiv handeln.
Zu den von der Unia zusätzlich erhobenen Vorwürfen (unbewilligte Nacht- und Sonntagsarbeit, zu viele Sonntagseinsätze, Nichteinhalten des NAV Bern, Nichtvergüten von Absenzen an Wochenenden) möchten wir nachfolgend Stellung nehmen:
Unbewilligte Nacht- und Sonntagsarbeit:
All unsere Tankstellenshops, also auch derjenige in Heimberg, sind sogenannte „Betriebe für Reisende“. Ein entsprechendes Bundesgerichtsurteil belegt dies für Märkte analog unseren Tankstellenshops. Damit ist dieser Vorwurf haltlos und unberechtigt.
Zu viele Sonntagseinsätze:
Betriebe für Reisende dürfen bis 1 Uhr nachts und an Sonntagen mit reduziertem Sortiment und reduzierter Fläche bewilligungsfrei geöffnet sein Da keine Bewilligung erforderlich ist, ist der Vorwurf haltlos und unberechtigt.
Nichteinhalten des Normalarbeitsvertrages (NAV) Bern:
Ein NAV kann immer durch einen Einzelarbeitsvertrag (EAV) abgeändert werden. Wir haben von genau diesem Recht Gebrauch gemacht und mit allen Angestellten im Kanton Bern – wie mit allen andern rund 1500 Mitarbeitenden – einen Einzelarbeitsvertrag gemäss unseren geltenden Allgemeinen Anstellungsbedingungen (AAB) abgeschlossen, der nur minimal vom NAV abweicht und diesen in diversen Punkten auch übertrifft..
Nichtvergüten von Absenzen am Wochenende:
Unsere Regelung für alle Mitarbeitenden sowohl in der Verwaltung als auch an der Verkaufsfront sieht einheitlich vor, dass ausschliesslich aber dafür immer – auch an Tagen, die als frei geplant waren – die Tage Montag bis Freitag absenzrelevant sind, also bei Krankheit, Unfall, Feiertagen etc. entschädigt werden.
SPAR empfindet das Vorgehen von Unia als unfair. Nachdem die Gespräche bereits geführt worden sind, hat Unia – mit Bezug auf den 1. Mai – Feiertag – aus unserer Sicht eine PR-Kampagne gestartet. Dies empfinden wir als Effekthascherei und wenig lösungsorientiert.
SPAR ist daran interessiert, den Tankstellen-Shop so schnell wie möglich wieder in Betrieb zu nehmen. Dies ist nicht nur unsere wirtschaftliche Absicht und unser Recht, sondern auch gegenüber der Tankstellenbetreiberin unsere Pflicht. Wir wollen dies in erster Priorität mit unserem bestehenden Heimberg-Team tun und in zweiter Priorität mit anderen Mitarbeitenden von SPAR. Dem Recht zum Streik steht in der Verfassung auch ein Recht zum Ausschluss gegenüber. Wir hoffen, dass unsere Mitarbeitenden auf unsere von Anfang an vorhandene Dialogbereitschaft eingehen und sich nicht weiter durch Unia instrumentalisieren lassen.
